Di., 10.12.2024 , 16:24 Uhr

Schwandorf

Kreistag Schwandorf: Knappe Entscheidung um Landschaftsschutz für das Eselweihergebiet

Knappe Entscheidung im Schwandorfer Kreistag um die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes im Eselweihergebiet bei Teublitz. Hauptstreitpunkt war das Vetorecht eines Grundstückseigentümers.

Das Eselweihergebiet in Teublitz war Thema in der Kreistagssitzung in Schwandorf. Ein Antrag auf Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet wurde knapp mit 28 zu 26 Stimmen abgelehnt.

Widerstand von Grundstückseigentümer als Grund

Ein Grundstückseigentümer sei mit der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet nicht einverstanden, was von Landrat Thomas Ebeling und anderen als Grund für ihre Gegenstimme genannt wurde. Christina Bauer von der Christlichen Wählergemeinschaft Schwandorf kritisierte diese Entscheidung und sprach von Ungleichbehandlung. Auch der Landesbund für Vogelschutz ist enttäuscht über diesen Ausgang, und meldete sich heute mit folgendem Statement:

„Für die Ausweisung von Schutzgebieten sollten ausschließlich fachliche Gründe eine Rolle spielen.Diese liegen für das Teublitzer Weihergebiet mit einer beeindruckenden Datenbasis vor. Die Flächen hätten sogar die Qualität für ein Naturschutzgebiet. Wenn nun nicht einmal die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes, einer deutlich schwächeren Schutzgebietskategorie, zustande kommt, ist dies ein fatales Signal. Die grundgesetzlich festgeschriebene Verpflichtung des Eigentums für das Allgemeinwohl spielt offenbar keine Rolle mehr.“

Haushalt für 2025

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Haushalt für 2025. Der Schuldenstand des Landkreises wurde in den letzten zehn Jahren mehr als halbiert, doch für 2025 ist ein Haushaltsvolumen von 232 Millionen Euro geplant. Die Beratungen werden in verschiedenen Ausschüssen bis Februar weitergeführt.

(kw)

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