Wegen langanhaltender Nachbarschaftsstreitigkeiten bereitet ein 93-Jähriger regelmäßig Hindernisse auf der Zufahrt zum Anwesen der Nachbarn. Der betroffene Zufahrtsweg ist zwar zum Teil Privatgrund des Beschuldigten, jedoch handelt sich nach bestehender Rechtslage um öffentlichen Verkehrsgrund.
Der über 90-jährige beharrt aber auf sein Besitzrecht und versperrt den Weg immer wieder mit Pfosten, Zäunen und Verkehrszeichen, damit die Nachbarn nicht mehr zu ihrem Haus gelangen können. Die hinzugezogenen Polizeibeamten entfernten die „Sperranlage“ und leiteten ein Strafverfahren wegen Amtsanmaß und Nötigung im Straßenverkehr ein.
(Pressemitteilung PI Amberg / cg)