Verteidiger Dr. Alexander Stevens zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. Es sei schon immer seine Auffassung gewesen, dass sein Mandant unschuldig im Gefängnis saß. Er kritisierte Staatsanwalt Christoph-Alexander May, dass sich dieser zu schnell auf seinen Mandanten eingeschossen habe. Es habe keinerlei Sachbeweise gegeben, dass er in dem Fall um den vergifteten Inhalt einer Champagnerflasche im Weidener Restaurant La Vita beteiligt gewesen ist.
Theodorus G. äußerte sich nach seinem Freispruch gegenüber den Medien. Wörtlich sagte er: „In meinem Leben hat sich ein neues Kapitel aufgeschlagen. Ich bin über das Urteil glücklich. Das habe ich von Anfang an so erwartet. Es ist schade, dass es so lange gedauert hat. Ich habe den ganzen Ordner gelesen und ich verstehe nicht, warum sie mich so lange in Haft gelassen haben.“
Große Freude könne er aber auch nicht gerade empfinden – und zwar aufgrund seiner Erkrankung. Vor Kurzem ist unheilbarer Krebs bei ihm diagnostiziert worden. Ohne Chemotherapie könnte er nur noch wenige Monate leben, mit Chemo vielleicht 2 Jahre – so die Auskunft der Ärzte.
Staatsanwalt May dürfte nach dem Urteil nicht zufrieden sein. Er hatte in seinem Plädoyer 10 Jahre Haft gefordert. Es war eine Forderung, der sich die Vertreter der Nebenklage Dr. Simone Bauer, Oliver Mattes und Hans-Wolfgang Schnupfhagn angeschlossen hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(tb)