Bereits im Dezember 2022 ist der Angeklagte durch das Amtsgericht Amberg zu 2 Jahren 3 Monaten Haft verurteilt worden. Der Vorwurf damals: Abrufen kinderpornografischer Inhalte in Tatmehrheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Ihm wurde die Weisung erteilt, dass er sich nach der Haft Kindern und Jugendlichen nicht mehr nähern und Kontakt mit ihnen aufnehmen darf. Genau gegen diese Weisung habe er 4 Mal verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft Weiden wirft dem Afghanen deshalb den Versuch des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 4 Fällen vor. Zudem lautet der Vorwurf, dass er gegen die Weisung der Führungsaufsicht verstoßen habe.
Ein Rechtsgespräch brachte nichts Konkretes. Eine Verständigung ist deshalb auch nicht zustande gekommen, so sein Verteidiger Johannes Zintl. Vor Gericht sagte der Angeklagte am Vormittag, dass er es nicht gewesen sei und nichts getan habe.
Da es kein Geständnis gab, mussten die Kinder vor Gericht befragt werden. Den Anfang machte Petra (Name geändert), die den Vorgang genau schilderte. Der Angeklagte habe mit ihr kuscheln wollen. Sie habe es aber vehement abgelehnt, woraufhin er ihr Handgelenk gepackt habe. Erst als ein anderes Mädchen zu Hilfe gekommen sei, habe der Angeklagte von ihr abgelassen.
Identifizieren wollte Petra den Angeklagten im Gerichtssaal nicht. Sie erinnerte sich aber an ein Muttermal auf der rechten Gesichtsseite des Mannes. Ein Muttermal, das er tatsächlich hat. Während ihrer Befragung ist das Mädchen von 2 Justizbeamten vom Angeklagten abgeschirmt worden, damit sie ihn nicht sehen muss.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
(tb)