2 Jahre 8 Monate – so lautet das Urteil gegen einen 52-jährigen Afghanen am Landgericht Weiden. Die Strafkammer blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin Sofie Huber, die 4 Jahre 6 Monate gefordert hatte. Der Mann soll Ende vergangenen Jahres/Anfang dieses Jahres 4 Kinder im Alter von 9 bis 12 Jahren angesprochen haben, um mit ihnen sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Es sei beim Versuch geblieben. Die Kammer sah in dem Vergehen des Angeklagten nur eine vorsätzliche Körperverletzung und einen vierfachen Verstoß gegen bestehende Weisungen. Nach seiner letzten Haft durfte er keinen Kontakt mehr zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen. Ein Sachverständiger hatte zuvor die Schuldfähigkeit des Angeklagten bestätigt. Wahrscheinlich wird der Afghane nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe in sein Heimatland abgeschoben, was er auch ausdrücklich wünschte. Seine Familie hat angekündigt, in Deutschland bleiben zu wollen.
(tb)