Do., 03.07.2025 , 09:48 Uhr

Bayern

Landtag hebt die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 67 Jahre an

Der Bayerische Landtag hat eine Novelle des Feuerwehrgesetzes beschlossen. Demnach gilt ab dem 16. Juli 2025 eine höhere Altersgrenze für den aktiven Dienst von 67 statt bisher 65 Jahren. Weitere Neuerungen betreffen die Ausbildung, den Drohneneinsatz, den Datenschutz und die Entschädigungen.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann lobt das Gesetz als zukunftssicher und sieht es als Zeichen dafür, dass die Politik den Feuerwehren als starker Partner zur Seite steht.

Auch der Oberpfälzer Landtagsabgeordnete Bernhard Heinisch begrüßt die Gesetzesänderung.

„Wir senden auch ein starkes Signal der Wertschätzung an das Ehrenamt und alle Einsatzkräfte, die sich tagtäglich für unsere Sicherheit in Bayern einsetzen.“

Bernhard Heinisch, MdL, Sprecher für Rettungskräfte der Freien Wähler-Landtagsfraktion

Alle Ausschüsse stimmten der Novellierung des Feuerwehrgesetzes einstimmig zu.

(bg)

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