1,8 Prozent der Fläche Bayerns sollen bis 2023 für den Bau von Windkraftanlagen freigegeben werden. Viel Geld und Zeit mussten die Kommunen und Landkreise in Bayern in den vergangenen Jahren investieren, um Standorte für neue Windräder zu finden, die dann in einem Regionalplan festgehalten werden. Auch der Landkreis Schwandorf hat das getan. Gegen zwei solcher Standorte auf dem Schwarzen Berg bei Teublitz hat allerdings jetzt der Landesbund für Vogelschutz beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Das Landratsamt Schwandorf habe das Projekt noch genehmigt, nachdem der regionale Planungsverband kurz zuvor die Standorte aus dem Vorranggebiet für Windkraft gestrichen hatte. Dort haben seltene Tierarten wie Uhu oder Seeadler ihre Lebensräume.
In der aktuell gültigen Regionalplanung für Windräder sind die Flächen nicht mehr enthalten. Dennoch steht die Genehmigung der Planung durch das Landratsamt. Das habe bei seiner Entscheidung im Dezember 2026 nichts falsch gemacht, sagte uns Christian Meyer, der Leiter des Büros des Landrats. Aus Sicht des Landratsamts habe man nicht warten können, bis die Regionalplanung im April 2026 rechtskräftig wird.
Der Projektentwickler „Wust – Wind & Sonne“ hat die weiteren Planungen für das Projekt jetzt erst einmal gestoppt. Wie uns ein Unternehmenssprecher sagte, warte man die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ab.
Für den Landesbund für Vogelschutz ist der Ausgang des Verfahrens wegweisend, und von landesweiter Bedeutung, so Christoph Bauer vom Landesbund für Vogelschutz Oberpfalz
Wie uns ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf Anfrage mitgeteilt hat, haben beide Parteien nun Gelegenheit, sich noch einmal zu den geplanten Windrädern am Schwarzen Berg bei Teublitz zu äußern. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird wohl in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen sein.
(db)