11 Jahre Haft – so lautet das Urteil, das das Amberger Landgericht heute Vormittag gegen einen 48-Jährigen aus Wernberg verhängt hat. In den Plädoyers einen Tag zuvor hatte die Staatsanwaltschaft lebenslang wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und 5 Jahre Haft gefordert.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass es kein Mord gewesen sei, weil das Mordmerkmal der Arglosigkeit nicht vorhanden sei. Das Opfer, die thailändische Ehefrau von Helmut M., habe sehr wohl die Gefahr erkannt, sodass das Gericht nicht mehr von einer Arglosigkeit ausgehen könne.
Verteidiger Michael Schüll sieht in dem Urteil nur einen Teilerfolg. Sein Mandant sei wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt worden. Die Strafe falle für ihn jedoch zu hoch aus. Er werde sich mit seinem Mandanten noch besprechen, ob sie in Revision gehen wollen.
Die 2 Kinder von Helmut M. sind gut bei Verwandten untergebracht. Der 6-jährige Sohn werde den Verlust seiner Mutter sein Leben lang nicht vergessen, so die Vorsitzende Richterin Stöber. Das Kind habe die Tat mittelbar einen Stock tiefer miterlebt. (tb)