4.200 Euro Geldstrafe wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Berufungsverfahren von Patrick Schröder, den NPD-Vorsitzenden des Kreisverbandes Weiden/Tirschenreuth, ist heute vor dem Landgericht Weiden das Urteil gefallen.
Den Hitlergruß zu rein dokumentarischen Zwecken. So lautete die Verteidigung von Patrick Schröder. Der Vorsitzende des NPD-Kreisverbandes Weiden-Tirschenreuth hatte in seiner Internetsendung verbotener Weise den Hitlergruß gezeigt.
Das Urteil fiel damit höher aus als im ursprünglichen Hauptverfahren. Durch die Überschreitung der Höchstgrenze von 90 Tagessätzen gilt Patrick Schröder als vorbestraft. Die Verteidigung forderte Freispruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Patrick Schröder bereits Revision angekündigt hat. (sd)