9 Jahre Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – so lautet das Urteil, das heute im Fall des 32-jährigen Stephan T. vor dem Landgericht Weiden gesprochen wurde. Das Gericht sah den Tatbestand des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung als erwiesen an.