Er soll seiner Hündin wichtige Behandlungen vorenthalten haben und ihr so schwere Schmerzen verursacht haben. So der Vorwurf gegenüber einem Hundehalter vor dem Amberger Amtsgericht. Er selbst sieht das völlig anders. Mehrfach unterbricht er die Verhandlung durch Zwischenrufe. Bringen tut ihm das freilich nichts, am Ende wird er wegen quälerischer Tiermisshandlung zu 90 Tagessätzen à 40 € verurteilt. Zudem darf er zwei Jahre lang keine Tiere halten.
„Bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt“
Unter den Zuschauern im Gerichtssaal sitzt auch eine Tierschützerin von „Vier Pfoten“. Das Urteil ist für sie eine Erleichterung, da die Hündin jetzt erstmal weg von ihrem Herrchen und zeitnah in Behandlung kommt. Doch für sie ist das Veterinäramt mindestens genauso schuldig, da es seinen Pflichten zum Wohl des Tieres nicht nachgekommen sei. Über die ganzen 1,5 Jahre seien dem Angeklagten zwar Auflagen gemacht worden, diese hätte er aber nicht befolgt. Dem Tier sei in dieser Zeit nicht geholfen worden.
Gegenüber OTV schreibt das Veterinäramt:
„Bislang waren die Maßnahmen für den angesprochenen Fall aus fachlicher Sicht prinzipiell angemessen und auch verhältnismäßig, allerdings lässt sich feststellen, dass die Anordnungen bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben.“
Für die Tierschützer ist das Urteil ein guter Anfang. Zwei Jahre Tierhalteverbot vergehen allerdings schnell. Die Angst besteht, dass sich der Verurteilte danach wieder ein Tier zulegt. Vier Pfoten wünscht sich daher ein dauerhaftes Tierhalteverbot. Das Veterinäramt erklärt, dass ein Verfahren zur Einleitung eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbots bereits auf den Weg gebracht wurde. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
(pg)