Mi., 17.12.2025 , 15:51 Uhr

Amberg

Amtsgericht erlässt Tierhalteverbot gegen Hundebesitzer

Es ist ein Fall, der das Veterinäramt Amberg-Sulzbach und die Tierschutzorganisation Vier Pfoten seit eineinhalb Jahren beschäftigt. Mehrere Menschen haben Hinweise gegeben, dass ein Mann in Amberg seinen Hund misshandeln solle. Nach einer Strafanzeige kam es vor rund einem halben Jahr zum Prozess vor dem Amtsgericht. Theoretisch, denn der Angeklagte kam nicht. Gegen einen daraufhin erlassenen Strafbefehl erhob er Einspruch. Jetzt wurde wieder verhandelt.

Er soll seiner Hündin wichtige Behandlungen vorenthalten haben und ihr so schwere Schmerzen verursacht haben. So der Vorwurf gegenüber einem Hundehalter vor dem Amberger Amtsgericht. Er selbst sieht das völlig anders. Mehrfach unterbricht er die Verhandlung durch Zwischenrufe. Bringen tut ihm das freilich nichts, am Ende wird er wegen quälerischer Tiermisshandlung zu 90 Tagessätzen à 40 € verurteilt. Zudem darf er zwei Jahre lang keine Tiere halten.

Bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt“

Unter den Zuschauern im Gerichtssaal sitzt auch eine Tierschützerin von „Vier Pfoten“. Das Urteil ist für sie eine Erleichterung, da die Hündin jetzt erstmal weg von ihrem Herrchen und zeitnah in Behandlung kommt. Doch für sie ist das Veterinäramt mindestens genauso schuldig, da es seinen Pflichten zum Wohl des Tieres nicht nachgekommen sei. Über die ganzen 1,5 Jahre seien dem Angeklagten zwar Auflagen gemacht worden, diese hätte er aber nicht befolgt. Dem Tier sei in dieser Zeit nicht geholfen worden.

Gegenüber OTV schreibt das Veterinäramt:
„Bislang waren die Maßnahmen für den angesprochenen Fall aus fachlicher Sicht prinzipiell angemessen und auch verhältnismäßig, allerdings lässt sich feststellen, dass die Anordnungen bislang nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben.“

Für die Tierschützer ist das Urteil ein guter Anfang. Zwei Jahre Tierhalteverbot vergehen allerdings schnell. Die Angst besteht, dass sich der Verurteilte danach wieder ein Tier zulegt. Vier Pfoten wünscht sich daher ein dauerhaftes Tierhalteverbot. Das Veterinäramt erklärt, dass ein Verfahren zur Einleitung eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbots bereits auf den Weg gebracht wurde. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden.

(pg)

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