Di., 22.07.2025 , 10:24 Uhr

Oberpfalz

Apothekertipp: Reisen mit Medikamenten

Die Sommer- und Ferienzeit steht vor der Tür, und für viele bedeutet das: Koffer packen und ab in den Urlaub. Wer ins Ausland reist, sollte sich vorab nicht nur über die Einreisebestimmungen und Gepflogenheiten des jeweiligen Landes informieren, sondern auch über die dortigen Vorschriften für die Mitnahme von Medikamenten. Besonders wichtig wird das, wenn Betäubungsmittel oder medizinisches Cannabis mitgeführt werden müssen.

Wer in den Urlaub fährt oder fliegt sollte immer auch an eine auf das Urlaubsland abgestimmte Reiseapotheke
denken. Urlauber, die jedoch auf eine Therapie mit Betäubungsmitteln oder Medizinal-Cannabis angewiesen
sind, müssen einiges beachten, damit es bei der Einreise keine Probleme am Zoll oder mit der Polizei vor Ort
gibt. So muss das Medikament vom Arzt verordnet sein und darf nur in der Menge mitgeführt werden, die dem Patienten für die Dauer des Urlaubs, höchstens aber 30 Tage, reicht.

Entscheidend ist, in welches Land man letztendlich reist. Handelt es sich um Mitgliedstaaten des Schengener
Abkommens, gilt es eine Bescheinigung des Arztes mitzuführen und zwar dauerhaft. Das Dokument muss
zudem von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle
beglaubigt sein.

Außerhalb des Schengener Abkommens braucht es eine mehrsprachige Bescheinigung des Arztes, die auch die Wirkstoffbezeichnung und die Dosierung des Medikaments beschreibt. Auch dabei gilt es, die Bescheinigung beglaubigen zu lassen. Das übernehmen in Bayern die Gesundheitsämter, die größtenteils bei den Landratsämtern angesiedelt sind. Besonders vorsichtig sollte man bei Reisen mit Medizinal-Cannabis sein. Denn auch wenn es in deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, so kann es in anderen Ländern sehr wohl noch unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.

Generell sollte man sich unbedingt vor einer Reise mit Betäubungsmitteln oder Medizinal-Cannabis
erkundigen, welche Substanzen im jeweiligen Land erlaubt sind und welche nicht. Am besten klappt das bei
der diplomatischen Vertretung des Reiselandes. Sollte eine Mitnahme des benötigten Medikaments nicht
möglich sein, sollte man prüfen ob eine Verschreibung vor Ort möglich ist. Andernfalls bleibt nur die Mitnahme
über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung.

(exB)

 

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