Wir suchen Sie: flexibel, zuverlässig und mit abgeschlossener Berufsausbildung. Dafür bieten wir Ihnen die Arbeit in einem motivierten Team und die Möglichkeit sich einzubringen. So oder so ähnlich könnte heute eine Stellenanzeige aussehen – und die klingt gar nicht mal so schlecht. Stutzig macht aber ein Zusatz: Die Stelle ist zunächst befristet.
Befristeter Arbeitsvertrag – was das eigentlich bedeutet und wie viele befristete Arbeitsverträge bei einem Arbeitgeber eigentlich aufeinander folgen dürfen – das sehen Sie heute in unserem OTV-Steuertipp. Markus Maximilian Zametzer, Rechtsanwalt in Weiden, steht hier Rede und Antwort rund um das Thema befristete Arbeitsverträge. (nh)