War es Wahlfälschung oder eher Wahlaufklärung – so wie der Angeklagte Hannes Färber selbst sagt? Darüber musste das Weidener Amtsgericht im dritten Teil des Prozesses um Wahlfälschung entscheiden. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Der Bürgermeisterkandidat der Partei „Die Linke“ ist wegen gemeinschaftlicher Wahlfälschung zu einer Geldstrafe von 6000€ verurteilt worden. Er soll einem rumänischen Staatsangehörigen bei der letztjährigen Kommunalwahl in Grafenwöhr beim Ausfüllen des Wahlzettels geholfen haben. Elf Zeugen wurden zur Urteilsfindung vernommen. Am ersten Prozesstag kritisierte Färber die Arbeit der Ermittler massiv. Seine Anklage habe nur damit zu tun, dass er in der falschen Partei sei. Doch das änderte die Meinung des Gerichts nicht, dass die Wahl weder frei noch geheim gewesen sei. Hannes Färber ist der vierte Verurteilte im Verfahren nach den Kommunalwahlen 2014. Ursprünglich wurden ihm zwei Fälle von gemeinschaftlicher Wahlfälschung vorgeworfen. Im ersten Fall wurde er freigesprochen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch die Urteile der anderen Angeklagten sind noch nicht wirksam. In einem Fall legte der Angeklagte Revision ein, in zwei Fällen die Staatsanwaltschaft. (eg)