Der Freispruch des 46-jährigen Niederländers im sogenannten Champagnerprozess hat sowohl Staatsanwalt Christoph-Alexander May, als auch den Nebenklagevertreter Hans-Wolfgang Schnupfhagn dazu bewogen, in Revision zu gehen. Schnupfhagn vertritt die Witwe des Mannes, der nach dem Genuss von MDMA aus der Champagnerflasche gestorben ist.
Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte gegenüber OTV, dass die Staatsanwaltschaft prüfen werde, ob beispielsweise Rechtsfehler vorliegen. Sobald die Revisionsführer das schriftliche Urteil haben, hätten sie einen Monat Zeit, die beantragte Revision schriftlich zu begründen. Das letzte Wort habe dann der Bundesgerichtshof.
Bis es zu einer Entscheidung kommt, dürften aber noch einige Monate vergehen. Laut Matthias Bauer ist die Rede von 3 bis 6 Monaten. In diesem Fall könne es jedoch 9 Monate dauern, weil im Champagnerprozess der Freispruch bereits vollzogen sei. Verwirft der BGH die Revision, wird das Urteil des Landgerichts Weiden rechtskräftig.
(tb)