Da stockte den anwesenden Pressevertretern der Atem, als ein Zeuge erzählte, welches Glück er und seine Familie hatten, die ursprünglich aus der vergifteten Champagnerflasche trinken wollten.
Der Mann hatte im Internet die Champagnerflaschen bestellt. Er wollte mit seinen Freunden und seiner Familie damals auf seinen 45. Geburtstag anstoßen. Wegen Corona fiel die Feier allerdings aus. An Weihnachten und Silvester stand eine der Flaschen erneut auf dem Tisch. Die Flasche blieb jedoch ungeöffnet, weil seine Freunde noch mit dem Auto nach Hause fahren mussten und seine Familie nichts mehr trinken wollte. Hätten sie damals alle von der Champagnerflasche getrunken, hätte wahrscheinlich niemand überlebt, weil die Rettungswagen nicht so schnell in seinem Wohnort gewesen wären, wie in Weiden.
Letztendlich kam vom La Vita in Weiden die Anfrage nach den Champagnerflaschen, weil das Restaurant keine Flaschen mehr vorrätig hatte. Eine Feier dort endete in einer Tragödie mit einem Toten und 8 Schwerverletzten.
Die beiden Verteidiger stellten zudem am Vormittag den Antrag auf Haftprüfung. Ihrer Meinung nach sehe die Strafprozessordnung nicht vor, einen Hauptbelastungszeugen per Video zu vernehmen. Zudem sei der Zeuge nicht glaubwürdig, weil dieser selbst Drogen zu sich nehme und hirnorganische Schäden nicht auszuschließen seien, so Verteidiger Dr. Alexander Stevens.
In einer gesonderten Verhandlung abseits der Hauptverhandlung soll demnächst über den Antrag auf Haftprüfung entschieden werden.
(tb)