Wochenlange Schließungen und hohe Umsatzeinbußen. Der Einzelhandel kämpft in der Coronakrise ums Überleben. Nun ist in Bayern das sogenannte „Click and Collect“ bzw. „Call and Collect“ erlaubt. Das heißt, Kunden können Ware telefonisch oder online bei ihrem lokalen Händler bestellen und anschließend in einem festen Zeitfenster abholen. So sollen wieder Verkäufe ermöglicht werden. Doch kann dieses Abholgeschäft Händler tatsächlich vor der Insolvenz retten? (az)