Seit heute dürfen in Bayern die Schuhgeschäfte wieder öffnen. Das hat der Bayerische Gerichtshof entschieden. Die Begründung: Schuhe gehören zur Grundversorgung. Nicht offen sind dagegen die Grenzen zu Tschechien. Das Land gilt zwar nicht mehr als Virusvariantengebiet, aber die Grenzkontrollen bleiben bestehen. Außerdem fordert die SPD das Lehrpersonal bei der Impfung gegen das Coronavirus zu priorisieren. Mehr zu diesen Themen in „Corona in Bayern“.