Konkret betrifft das Pflanzen, die mit moderner Gentechnik, sogenannten neuen genomischen Techniken, verändert wurden. Für Pflanzen mit weitreichenderen gentechnischen Veränderungen gelten weiterhin die alten, strengeren Regeln. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung im Rat im April enthalten. Bundesumweltminister Carsten Schneider von der SPD hatte die Lockerung im Vorfeld als schweren Fehler bezeichnet. Kritik zu der Lockerung kommt auch vom Bund Naturschutz und Verbraucherschützern. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in zwei Jahren gelten.
Patentrechte
Die Regeln erlauben auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut. Der Oberpfälzer Europaabgeordnete Christian Doleschal kritisiert diese Entscheidung: „Ziel war und ist es, sicherzustellen, dass es nicht zu Patenten auf natürlich vorkommende Eigenschaften oder auf Merkmale kommt, die auch durch konventionelle Züchtung erzielt werden können.“ Die Europäische Kommission hat zugesagt, die Auswirkungen der neuen Regelungen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen sowie die Praxis der Biopatenterteilung und der Lizenzierung zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen vorzunehmen.
Das ganze Statement von Christian Doleschal:
„Die CSU-Europagruppe steht technologischen Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich offen gegenüber und will dem Fortschritt nicht im Weg stehen. Gleichzeitig ziehen wir klare Grenzen, damit dieser Fortschritt nicht zulasten von Landwirten und Verbrauchern geht.
Bei der Abstimmung in dieser Woche handelte es sich um die zweite Lesung der Parlamentsposition. Eine Schlussabstimmung über einen neuen Gesamttext hat es daher nicht gegeben und ist nicht vorgesehen. Ich hatte angekündigt, mich der Patentfrage anzunehmen. Dazu haben sich die fachpolitischen Sprecher von CDU und CSU im Europäischen Parlament mit meiner Unterstützung bereits im April in einem Schreiben an den zuständigen Kommissar gewandt. Darüber hinaus fanden zahlreiche Gespräche der Kollegen auf Arbeitsebene statt. Ziel war und ist es, sicherzustellen, dass es nicht zu Patenten auf natürlich vorkommende Eigenschaften oder auf Merkmale kommt, die auch durch konventionelle Züchtung erzielt werden können.
Ein wichtiges Ergebnis dieser Bemühungen ist die Erklärung der Europäischen Kommission vom 23. April 2026. Darin hat die Kommission zugesagt, die Auswirkungen der neuen Regelungen insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen sowie die Praxis der Biopatenterteilung und der Lizenzierung zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Korrekturen vorzunehmen. Wir erwarten, dass dieser Erklärung nun konkrete Taten folgen. Die Kommission muss ihre Zusagen einhalten und die angekündigte Überprüfung mit Nachdruck vorantreiben.
Ein Patent auf Leben lehnen wir entschieden ab. Das bedeutet: Kommt ein Merkmal in der Natur vor oder lässt es sich durch konventionelle Züchtungsmethoden erzielen, darf es nicht patentiert werden. Die Pflanze muss für Züchter und Landwirte frei nutzbar bleiben. Gerade mittelständische Züchter dürfen gegenüber großen Konzernen nicht ins Hintertreffen geraten.
Ebenso wichtig ist uns der Schutz der Landwirte vor Haftungsrisiken, die sie nicht zu verschulden haben. Ein Landwirt darf nicht mit Haftungsansprüchen überzogen werden, nur weil sich etwa durch Vermischung beim Transport, in Lagerstätten oder durch Verschleppung aus früheren Anbaujahren zufällig geringe Reste von NGT-Saatgut in seinem Bestand finden.
Wir werden die angekündigte Überprüfung der Biopatente und der Lizenzierung mit Nachdruck begleiten und darauf achten, dass Innovation ermöglicht wird, ohne dass es zu einer Monopolisierung zulasten von Landwirten, Verbrauchern und mittelständischen Züchtern kommt. Ich bin zuversichtlich, dass die Europäische Kommission die angekündigten Zusagen nun konsequent umsetzen wird.“
(az/kw)