Mo., 07.03.2016 , 16:29 Uhr

Flaschenwerfer bleibt in Untersuchungshaft

Der 38-jährige Mann, der in Bruck im Landkreis Schwandorf eine Flasche gegen das Fenster eines Asylbewerberheims geworfen und Zettel mit fremdenfeindlichen Parolen verteilt haben soll, bleibt in Haft.

Die Amberger Staatsanwaltschaft nannte heute nach wie vor die Fluchtgefahr als Grund dafür, dass er in Untersuchungshaft bleibt. Laut Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Strohmeier besteht Fluchtgefahr wegen der zu erwartenden Strafe und seiner instabilen sozialen Lebensverhältnisse. Der 38-jährige soll unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt werden. Ferner stehen noch Beleidigung, Bedrohung und das Besitzen verbotener waffenähnlicher Gegenstände im Raum.

Allein auf Volksverhetzung steht ein Strafmaß zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. (tb)

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