Jahrmarkt, Bauernmarkt oder Wochenmarkt – alles Veranstaltungen, die eine Gemeinde erst durchführen durfte, sobald sie das historische Marktrecht verliehen bekommen hat. Bis ins 18. Jahrhundert haben Orte im Mittelalter das Marktrecht bekommen. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen ist nicht erforderlich, wird aber immer noch praktiziert, wie beim Markt Freihung. Und der feierte jetzt Jubiläum. (sh)