Bereits seit Mitte der 1970-er Jahre behandeln tschechische und bayerische Fachleute regelmäßig Fragen und Maßnahmen an den grenzüberschreitenden und grenzbildenden Gewässern. Der rund 300 Kilometer lange deutsch-tschechische Grenzabschnitt umfasst 172 Gewässer, die die Staatsgrenze kreuzen. Weitere 58 Gewässer, bilden die Staatsgrenze.
Heute Vormittag tagte der Ständige Ausschuss Bayerns in Neustadt an der Waldnaab. Dabei wurden unter anderem bauliche Maßnahmen und Wasserbewirtschaftung an Grenzgewässern behandelt. Kritisch sehen die Fachleute, die Unwissenheit der Grundstückseigentümer. Diese wissen oft nicht, dass Unterhaltungsmaßnahmen an Grenzgewässern untersagt sind.
Die Grundlage der Zusammenarbeit ist der Grenzgewässervertrag vom 24. April 1995.
(ao/Videoreporter Heinrich Huschka)