Insgesamt 12 Windräder waren in der Nähe der Ortschaft Hagenohe im Landkreis Amberg-Sulzbach geplant. Umgesetzt wurden davon drei und auch die sorgen für Unmut bei der Interessengemeinschaft Hagenohe, Ranzenthal und Umgebung. So stark, dass eine Privatklage gegen den Freistaat Bayern die Folge war. Gestern fiel am Verwaltungsgericht Regensburg das Urteil.
Grund für die Privatklage: Gerade in den Wintermonaten überschreite der Schattenwurf dieses Windrades den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Grenzwert von 30 Stunden im Jahr. Die IG klagte und forderte verstärkte Abschaltzeiten von November bis Januar. Doch das Verwaltungsgericht Regensburg erachtete die Genehmigung als rechtens und hat die Klage abgewiesen. (sd)