Di., 13.11.2012 , 16:25 Uhr

Keine neuen Erkenntnisse nach Bombendrohungen

Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten – der Paragraph 126 des Strafgesetzbuches ist derzeit vor allem in Weiden aktuell. Nach den Bombendrohungen eines oder mehrerer derzeit noch unbekannter Täter in der vergangenen Woche ermittelt die Kriminalpolizei. Und verteidigt auch ihre Vorgehensweise bei den Evakuierungen gegen die Kritik einzelner Bürger.

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