Wie man´s macht, ist´s verkehrt. So kommentierten heute in Weiden Prozessbeteiligte die Urteilsfindung im Prozess um die syrische Mutter, die ihr Kind aus dem Fenster geworfen hatte. Der Bundesgerichtshof hatte das Ersturteil in Teilen aufgehoben, nachdem die psychisch kranke Frau dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden sollte. Im akteullen Prozess stellte sich diese Frage erneut – aber unter anderen Vorzeichen. Es war eine der schwierigsten Entscheidungen des Landgerichts seit Jahren.
(gb)