Do., 27.10.2016 , 16:51 Uhr

Kindstötungsprozess: Angeklagter voll schuldfähig

Am heutigen Verhandlungstag im Tötungsprozess gegen Oliver H. stand ein psychiatrisches Gutachten im Mittelpunkt des Interesses. Der Gutachter Dr. Johannes Schwerdtner sprach dabei von einer dissozialen Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten. Ferner habe dieser eine posttraumatische Belastungsstörung. Eine Gefahr für die Allgemeinheit stelle er aber nicht dar.

Die Verlesung des Gutachtens dauerte eineinviertel Stunden. Dabei wurden auch die strengen Erziehungsmethoden von Oliver H. angesprochen, sein Fehlen von Reue, seine Schwierigkeiten, Nähe zuzulassen und seine Impulsivität. Alles Punkte, die für die morgige Urteilsverkündung in Betracht gezogen werden müssen. Da die Einsichtsfähigkeit von Oliver H. vor 2 Jahren nicht beeinträchtigt gewesen sei, sei dieser auch voll schuldfähig, so Dr. Schwerdtner in seinem Gutachten.

Um 9 Uhr beginnen am morgigen Freitag die Plädoyers. Das Urteil wird im Laufe des Mittags oder am frühen Nachmittag erwartet.

(tb)

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