Mo., 02.02.2015 , 13:51 Uhr

Klage wegen Beraterhonorar abgewiesen

Um 11 Uhr heute Vormittag wurde das Urteil in Sachen Stadtwerke Weiden gesprochen. Richter Viktor Mihls wies die Klage des ehemaligen Chefs der Stadtwerke Weiden zurück. Da keine der beiden Parteien anwesend war, wurde auch keine Urteilsbegründung geliefert. Diese wird den Stadtwerken und ihrem ex-Chef Buchner in den kommenden Wochen zugeschickt.

Um was ging es? Ludwig Buchner verlangte für ein Gutachten, das er für die Stadtwerke erstellt hatte, 203.000 Euro. Die Stadtwerke Weiden bezahlten aber nur rund 53.000 Euro. Die angesetzten 829 Arbeitsstunden wurden als deutlich zu hoch erachtet, was auch ein Gutachter bestätigte.

Dr. Burkhard Schulze, der den Kläger Buchner vertritt, will am Oberlandesgericht Nürnberg in Berufung gehen. Zum einen habe es einen Vertrag gegeben, zum anderen war der ehemalige Stadtwerke-Chef kein Experte, sodass die hohen Arbeitsstunden gerechtfertigt seien.

Das letzte Wort scheint also noch nicht gesprochen. Dr. Burkhard Schulze will das Urteil so jedenfalls nicht akzeptieren. (tb)

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