Der letzte Punkt ist jedoch heute quasi aus der Anklage gestrichen worden. Begründung: Es könnten keine der im Jahr 2023 eingeschleusten Menschen mehr ermittelt werden, die die Umstände der Schleusung schildern könnten.
Der Prozess am Landgericht Weiden konnte abgekürzt werden. Es hatte bereits am 1. Verhandlungstag ein Verständigungsgespräch unter allen Beteiligten gegeben. Der dort im Falle eines Geständnisses angebotene Strafrahmen lag zwischen 5 Jahren 9 Monaten und 6 Jahren 3 Monaten.
(tb)