Die Verletzung wäre tödlich gewesen, wenn keine schnelle Hilfe gekommen wäre, so die geladene Sachverständige heute am Gericht. Es sei Blut im Blutbeutel gewesen, die Herzklappe sei undicht gewesen und zudem sei die Herzkranzschlagader nur knapp verfehlt worden.
Die Frage, die es zu klären gilt, ist die, ob es tatsächlich versuchter Mord und versuchter Totschlag war. Verteidiger Rouven Colbatz verneint dies und will auf gefährliche Körperverletzung hinaus. Von ihm gab es heute im Namen des Angeklagten eine Einlassung. Darin räumte er ein, dass er die Taten begangen habe, diese aber nicht vorsätzlich ausgeführt habe.
(tb)