Erwachsenenbildung ist in der bayerischen Verfassung verankert und nach bayerischem Gesetz gleichberechtigter und eigenständiger Hauptbereich des Bildungswesens. In der Öffnungsdebatte hat die Erwachsenenbildung aber lange auf eine Perspektive warten müssen – bis jetzt. Der Ministerrat hat Lockerungen für Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen angekündigt. Keineswegs zu früh, so die Meinung im VHS-Verbund Schwandorf. Denn dieser hat stark unter der Schließung gelitten. (az/mob)