Als diese nicht mehr die krebserregende Luft absaugen konnte, seien einfach die Tore geöffnet worden, weshalb der Tatbestand der Luftverschmutzung noch dazu komme.
Ferner sprachen er und Staatsanwalt Andreas Falk das Thema „Betrug“ an, der in der Anklageschrift noch keinen Niederschlag gefunden hatte. Unternehmen, die ihren Müll beim Entsorgungsunternehmen in Wernberg-Köblitz entsorgen wollten, hätten Geld dafür bezahlt, aber die entsprechende Leistung dafür nicht bekommen. Stattdessen sei der Müll illegal in Tschechien entsorgt worden. Falk führte an, dass durchaus überlegt werden könne, ob der Prozess ausgesetzt werden soll. Beim dann neu aufgerollten Prozess könnten die verschiedenen Punkte letztendlich eingearbeitet werden.
Verteidiger Rouven Colbatz forderte, dass bei einer Aussetzung des Verfahrens sein Mandant frei kommen müsse. Am morgigen Verhandlungstag muss jedenfalls spätestens über den bereits gestellten Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftbefehls entschieden werden. Markus Fillinger machte heute schon mal deutlich, dass es der Kammer voraussichtlich schwer fallen werde, den Antrag positiv zu bescheiden.
(tb)