Nachdem die Verteidigung im Müllprozess am Landgericht Weiden den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls für ihren Mandanten zurückgezogen hatte, war der Weg frei für ein neues Rechtsgespräch mit der Kammer. Vorsitzender Richter Markus Fillinger schwor danach die Beteiligten darauf ein, dass der angeklagte Michael R. wahrscheinlich eine höhere Strafe bekommen werde, als beim ersten Rechtsgespräch vor einigen Wochen ursprünglich anvisiert worden war. Damals war von bis zu 4 Jahren 3 Monaten die Rede.
Der Grund: Die Kammer hat durch Zeugenbefragungen neue Erkenntnisse erlangt. Hinzugekommen sei beispielsweise der Vorwurf der gefährlichen Luftverschmutzung. Die Absaugvorrichtung konnte die krebserregende Luft nicht mehr zur Genüge aufsaugen, woraufhin die Tore geöffnet worden seien, sodass die Luft entweichen konnte. Hinzugekommen sei aber auch der Vorwurf des Betrugs. Unternehmen hätten Geld für eine ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichem Abfall bezahlt, aber mit der illegalen Entsorgung in Tschechien nicht die entsprechende Leistung erhalten. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung an 7 ehemaligen Mitarbeitern bleibe weiter bestehen.
Staatsanwalt Andreas Falk kann sich jetzt eine Strafe von 6 Jahren vorstellen. Verteidiger Rouven Colbatz sieht die Strafe seines Mandanten bei 4 Jahren 3 Monaten. Die Kammer selbst müsse sich diesbezüglich erst beraten, so Vorsitzender Richter Markus Fillinger. Das Ergebnis dieser Beratung gibt es wahrscheinlich erst in der ersten Septembersitzung am 8. September.
(tb)