Am heutigen 3. Verhandlungstag ist ein neuer Verteidiger des Angeklagten vor dem Landgericht Weiden erschienen. Der Angeklagte hatte nämlich Adam Zurawel als Wahlverteidiger bestimmt. Pflichtverteidiger Dominic Kriegel wollte daraufhin von seinen Pflichten entbunden werden, was ihm aber nicht gewährt wurde.
Wahlverteidiger Zurawel hatte daraufhin 16 Anträge angekündigt, weil er seinen Mandanten für unschuldig hält. Ferner würden die angefertigten Schriftgutachten keine tragfähige Grundlage für eine Verurteilung seines Mandanten darstellen.
Der Sachverständige Holger Sonntag erklärte vor Gericht, wie Schriftgutachten angefertigt werden. Er sprach letztendlich von einer Totalfälschung der untersuchten Schriftstücke und Unterschriften. Der Fälscher habe es „vergeigt“, weil die Abweichungen im Schriftbild der verstorbenen früheren Lebenspartnerin des Angeklagten eklatant seien. Es weise alles auf den Angeklagten als Fälscher hin.
Verteidiger Zurawel stellte daraufhin vor der Mittagspause den Antrag, den Gutachter abzulehnen. Dieser sei nicht ergebnisoffen, sondern voreingenommen an sein angefertigtes Schriftgutachten herangegangen. Das Gericht hatte diesen Antrag nach der Mittagspause abgelehnt. Ob heute noch ein Urteil gesprochen wird, war bis Redaktionsschluss nicht bekannt.
(tb)