Di., 29.12.2015 , 07:00 Uhr

Neues Jahr, neue Gesetzte

Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel. Sie läuten neben dem Jahr 2016 auch gesetzliche Änderungen mit ein. Damit das Kindergeld nicht doppelt gezahlt wird, wird es nur noch ausgezahlt, wenn der Familienkasse die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes vorliegt. Bankleitzahl und Kontonummer werden bei Inlandsüberweisungen zum Auslaufmodell – ab 1. Februar gilt die IBAN und die BIC. Wir fassen für Sie die wichtigsten Änderungen zusammen. (ts)

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