Fr., 08.08.2025 , 17:02 Uhr

Bayern

Neues Ladenschlussgesetz

Bayern ist das letzte deutsche Bundesland, in dem es ein neues Ladenschlussgesetz gibt. Es gilt seit dem 1. August. Wir fragten nach, was dies für die Verbraucher in digitalen Kleinstsupermärkten und in den normalen Geschäften bedeutet.

Das neue Ladenschlussgesetz in Bayern sei moderner und vor allem auch flexibler, so der CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Stephan Oetzinger. Er begrüßt, dass nun auch der Tante-M-Laden in Parkstein am Sonntag öffnen kann. Allerdings werde bei den digitalen Kleinstsupermärkten ohne Personal auch darauf geachtet, dass die lokalen Handwerker, wie Bäcker und Metzger, nicht „kannibalisiert werden“, so Oetzinger wörtlich.

Das Ladenschlussgesetz sieht vor, dass anlassbezogen die Geschäfte an 4 Sonntagen öffnen dürfen. Dadurch sei der Schutz des Sonntags als Ruhetag gewährleistet, so Oetzinger. Das Gesetz sieht auch vor, dass an bis zu 8 Abenden und Nächten die Menschen einkaufen dürfen.

Tobias Sonna, der Sprecher des Weidener Einzelhandelsverbands, ist über einen Umstand unglücklich. Am Kathreinsonntag dürfen in Weiden nämlich ab dem kommenden Jahr keine Geschäfte mehr öffnen. In diesem Punkt ist das Gesetz „verschärft“ worden. Er starte jetzt eine Umfrage unter den Weidener Geschäftsleuten, welcher Ausweichtermin infrage komme.

(tb)

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