Di., 15.07.2025 , 11:03 Uhr

Amberg

OTV-Steuertipp – Aktienhandel

Mit den sogenannten Neo- oder Smartbrokern ist es heute so einfach wie nie in Aktien und Wertpapiere zu investieren. Wer Gewinne erzielt muss dafür aber natürlich Steuern zahlen. Wir haben unseren Experten gefragt, auf was man achten muss.

Geld in Aktien zu investieren ist heute so einfach wie noch nie. Dank der sogenannten Neo- oder Smartbroker kann jeder in nur wenigen Minuten sein Geld investieren und zum Aktionär werden. Dabei fallen im Optimalfall Gewinne an und wo Geld verdient wird, wird auch das Finanzamt hellhörig. „Man kann Gewinne durch Verkäufe der Aktien erzielen und durch ausgeschüttete Dividenden. Beides muss in Deutschland versteuert werden“, erklärt Steuerexperte Thomas Rumpler.
Auf diese sogenannten Kapitaleinkünfte wird die Abgeltungssteuer erhoben. Diese liegt bei 25%. Wichtig ist hierbei auch zu wissen, dass Kapitaleinkünfte in Deutschland privilegiert behandelt werden. „Privilegiert deshalb, weil pauschal nur 25% Steuern abgezogen werden. Jede andere Einkommensart wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Das heißt, umso höher der individuelle Steuersatz, umso mehr profitiere ich von Kapitaleinkünften.“

Hat der Broker seinen Sitz in Deutschland dann werden die Steuern in der Regel automatisch ans Finanzamt abgeführt. Auch der Freistellungsauftrag kann aktiviert werden, dann werden die 1.000€ Freibetrag auf Kapitaleinkünfte automatisch berücksichtigt. „Man sollte darauf achten, dass die entsprechenden Steuerbescheinigungen vorliegen und wenn sie vorliegen und ich den Sparerpauschbetrag ausgeschöpft habe, dann brauche ich nichts weiter zu tun. Sollte jedoch keine Steuerbescheinigung vorliegen weil die Bank nichts abgezogen hat, oder weil der Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde, dann macht es Sinn, dass ich das in der Steuererklärung nach erkläre.“, so Rumpler.

(ac)

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