Di., 21.07.2026 , 10:29 Uhr

Amberg

OTV-Steuertipp – Homeoffice richtig absetzen

Spätestens seit der Corona-Pandemie ist von zu Hause aus arbeiten absolut salonfähig. Wir verraten Ihnen heute in unserem Steuertipp, wie sie vom Homeoffice auch steuerlich profitieren können.

Ein Viertel aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten zumindest gelegentlich im Homeoffice. Das sind knapp 12 Millionen Menschen. 12 Millionen Menschen die von der Arbeit zu Hause auch bei der Steuererklärung profitieren können. Der einfachste Weg: Die Homeoffice Pauschale. Diese liegt derzeit bei 6€ pro Tag, maximal bei 1.260€ pro Jahr. Das entspricht 210 Arbeitstagen im Homeoffice. Wer das übersteigt, der sollte sein Arbeitszimmer absetzen. Dabei gibt es aber einige Dinge zu beachten.

Arbeitszimmer oder Arbeitsecke?

Wer eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Küche beispielsweise nutzt, der muss die Pauschale absetzen. Wurde für das Arbeiten von zuhause extra Equipment oder Mobiliar angeschafft und nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, können auch diese Kosten abgesetzt werden. Wer ein Arbeitszimmer, also ein abgetrenntes Büro absetzen will, der muss sich eine Frage stellen: Wo liegt der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit? Ist es das Arbeitszimmer und wird dieses zu mindestens 90% zu beruflichen Zwecken genutzt, dann kann man versuchen das Zimmer steuerlich geltend zu machen. Das ist oft aber gar nicht so einfach. Hier lohnt es sich auf jeden Fall einen Steuerberater hinzuziehen, um etwaige Fallstricke zu vermeiden.

(ac)

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