Der Angeklagte soll, so der Vorwurf laut Anklageschrift, ein Testament selbst verfasst haben, in dem geschrieben steht, dass er der alleinige Erbe seiner verstorbenen Freundin ist. Das Testament war in Druckbuchstaben geschrieben. Die Erklärung des Angeklagten: Aufgrund ihrer schweren Erkrankung habe seine Freundin, die vor 6 Jahren Selbstmord beging, nicht mehr richtig schreiben können. Deshalb habe sie leserlich in Druckbuchstaben geschrieben.
Er selbst bezeichnet sich als unschuldig. Er sehe nicht ein, für etwas bestraft zu werden, was er nicht getan habe. Mit dem Verfassen des Testaments habe er nichts zu tun. Beim Prozess am Landgericht Weiden sind noch 2 weitere Verhandlungstage angesetzt.
(tb)