Frauke Petry darf morgen in der Festhalle Rieden sprechen. Das wurde heute von der 1. Zivilkammer des Amberger Landgerichts entschieden. Der Betreiber der Halle hatte den Anfang September geschlossenen Mietvertrag mit der AfD im Nachhinein „aus Sichereitsgründen“ wieder aufgekündigt, wogegen die AfD geklagt hat. Das Gericht hat am Vormittag eine Beweisaufnahme durchgeführt und kam zu dem Urteil: Der Mietvertrag ist gültig. Der Hallenbetreiber EWS muss die Bundesvorsitzende und ihre Partei morgen zwischen 18.30 Uhr und 22 Uhr in die Festhalle Rieden lassen. Ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft.
Die EWS Freizeit- und Tagungszentren GmbH und Co KG hat nun noch die Möglichkeit, das Urteil beim Oberlandesgericht anzufechten. Auch die Zuständigkeit des Landgerichts ist umstritten. EWS-Anwalt Dr. Andreas Schröder hält eigentlich das Amtsgericht für zuständig. (gb)