Di., 13.01.2026 , 17:02 Uhr

Weiden / Waldershof

Prozess um Gasexplosion: Aus Sicherungsverfahren wurde Strafverfahren

Der ehemalige Besitzer eines kleines Hauses in Waldershof wollte das Gebäude nach seiner Zwangsversteigerung mit einer Explosion abfackeln. Die große Frage am Weidener Landgericht heute: Tat er dies in einem Zustand, in dem er schuldunfähig war?

Da ein 54-jähriger Mann sein zwangsversteigertes Haus in Waldershof mittels einer Gasexplosion Anfang März vergangenen Jahres in die Luft jagen wollte, erhielt er am heutigen Dienstagnachmittag 2 Jahre 8 Monate. Laut Verteidiger Rouven Colbatz kommt er damit sofort von der psychiatrischen Klinik in Regensburg in eine Entziehungsanstalt, weil er ein massives Alkoholproblem habe.

Das Blatt im Prozess hat sich am heutigen Dienstagmittag gewendet. Bis dorthin handelte es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft ging nämlich in der Anklageschrift davon aus, dass der Mann die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Dieser leide nämlich unter einer organischen Persönlichkeitsstörung, sowie unter einer psychischen Verhaltensstörung durch Alkohol. Aus diesem Grund habe der Angeklagte nicht ohne Weiteres das Unrecht seiner Tat erkennen können – so ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten.

Das 2. Gutachten wurde von Prof. Wolfgang Sperling von der Forensik Erlangen präsentiert. Dieser sprach heute dagegen von einer Wahnvorstellung in Verbindung mit einer schweren Alkoholabhängigkeit des Angeklagten. Dessen Wahnvorstellung stehe in keinem Zusammenhang mit der Tat. Der Alkohol sei das Problem. Zum Tatzeitpunkt sei der Angeklagte unter Alkoholeinfluss vermindert schuldfähig gewesen. Deshalb hat die Kammer des Landgerichts Weiden das Verfahren nach der Mittagspause auch in ein Strafverfahren umgewandelt.

Genau dies wollte Verteidiger Rouven Colbatz erreichen. Sein Mandant habe dadurch nämlich die Chance, eine Entziehungskur zu machen. Bei einem Sicherungsverfahren und einer anschließenden Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wäre dies nicht der Fall gewesen. Es sei eine Chance für seinen Mandanten. Zuvor hatte Gutachter Sperling erklärt, dass, wenn der Angeklagte ohne Entziehungskur wieder rückfällig werde, sich die Wahnvorstellungen in eine sogenannte Halluzinose verwandeln könnten – mit der Gefahr, dass dann auch Menschen gefährdet wären. Das Ziel müsse deshalb sein: „Null Alkohol“ – so Sperling wörtlich.

Definition Halluzinose: Es handelt sich hier um ein Krankheitsbild, das durch wiederkehrende, von der Realität losgelöste Wahrnehmungen (Halluzinationen) gekennzeichnet ist, die alle Sinne betreffen können.

(tb)

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