Di, 02.01.2018 , 15:27 Uhr

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Das neue Jahr bringt meist auch neue Regelungen, Richtlinien und Gesetze mit sich. Seit dem 1.1.2018 gilt eine gesetzliche Verpflichtung, die Leben retten kann: die Rauchwarnmelderpflicht. Bei Neubauten gibt es die schon seit dem 1.1.2013. Doch nun muss auch in älteren Bauten nachgerüstet werden. Wir zeigen heute, wo Sie welche Geräte anbringen müssen. (eg)

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