Der BER – der Berliner Flughafen – ist mittlerweile schon zum Inbegriff von Bauverzögerungen geworden. Kein Wunder, sein Eröffnungstermin wurde mittlerweile schon mehrfach verschoben. Doch auch in unserer Region kann es vorkommen, dass ein Fertigungstermin von größeren und auch kleineren Bauten nicht eingehalten werden kann. Welche Ansprüche daraus für den Bauherren oder vielleicht auch für die Baufirma entstehen, darum geht es jetzt. In unserem OTV-Rechtstipp. (nh)