Di, 10.10.2017 , 13:33 Uhr

Rechtstipp: Ast fällt – Grundstücksbesitzer zahlt?!

Mit einem Gläschen Wein auf der Terasse sitzen, oder mit seinen Freunden entspannt trotz Herbsttemperaturen den Grill anwerfen. Ein Moment der Ruhe im heimischen Garten ist Gold wert. Um möglichst viele ruhige Momente genießen zu können, müssen aber auch die Bäume richtig abgesichert und kontrolliert worden sein sein. Weil wenn nicht – können ganz schnell stürmische Zeiten anbrechen. Um die Haftung und Pflichten bei Bäumen geht es dieses Mal im OTV-Rechtstipp.
(nh)

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