Ein Bad mit Fenster, dazu eine Terasse oder zumindest einen Balkon und – natürlich bezahlbar! So oder so ähnlich sehen die Anforderungen der Meisten aus, wenn es um eine neue Mietwohnung geht. Und manchmal hat der Suchende auch Glück und er kann sagen: „Das ist sie, die perfekte Wohnung!“
Doch mit der Zusage stellt sich auch gleich eine Frage: Wer trägt jetzt die Maklerprovison? Der Mieter oder der Vermieter? Bei Vermietungen beziehungsweise Anmietungen ist die Sachlage klar: Es gilt das das Bestellerprinzip. Was sich dahinter verbirgt, das klären wir heuten in unserem OTV-Rechtstipp. Miriam Hanebuth, Rechtsanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Weiden, steht uns hierzu Rede und Antwort. (nh)