Ein brisanter Fall am Landgericht Weiden: Ein 49-jähriger Weidener, Reinhard S., wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er seine 13-jährige Tochter sexuell missbraucht hatte. Ausschlaggebend für das Urteil war ein WhatsApp-Chat, den die Pflegemutter des Mädchens entdeckt hatte. Die 13-Jährige fragte darin ihren Vater, ob sie bei ihrem nächsten Treffen Sex haben würden. Die Antwort des Vaters: „Klar“.
Die 13-Jährige lebt seit ihrem ersten Lebensjahr in einer Pflegefamilie und durfte ihre leiblichen Eltern zuletzt alle drei Wochen sehen. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Vater, seine Tochter in zwei Fällen um den Jahreswechsel 2024/25 sexuell missbraucht zu haben.
Schwierige Beweislage
Im Prozess sagten unter anderem die betreuende Sozialpädagogin und die Pflegemutter des Mädchens aus. Der 13-Jährigen selbst wurde eine Aussage vor Gericht erspart. Sie hatte bereits zuvor gegenüber der Polizei berichtet, was geschehen war. Dennoch blieb die Beweislage teilweise lückenhaft. Die genauen Tage, an denen der Missbrauch geschehen sein soll, konnten nicht bestätigt werden. Zeugenaussagen und der Bericht der Polizei wiedersprachen sich teilweise. Diesen Aspekt machte sich die Verteidigung des 49-Jährigen zunutze.
Nach einem Verständigungsgespräch am zweiten Prozesstag legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab und räumte den Übergriff im Januar ein. Der zweite Vorwurf wurde fallen gelassen, wegen der mangelhaften Beweislage. Die Richter berücksichtigten strafmildernd das Geständnis, das saubere Vorstrafenregister und die Auffassung, dass der sexuelle Kontakt nicht gegen den Willen des Mädchens erfolgt sei. Laut ihrer Sozialpädagogin leidet die 13-Jährige nicht schwer unter dem Missbrauch. In der Schule und im Karateunterricht sei sie nach wie vor aktiv und erfolgreich.
Zum Schluss erhielt der Verurteilte die Gelegenheit für ein letztes Wort vor Gericht. Er äußerte sich kurz und ohne große Emotionen: „Mir tut einfach alles leid.“
(sb)