Die Verordnung definiert, dass Schulleiter entgegen ihrer Dienstpflicht handeln, wenn sie ihre Meinung öffentlich machen, die von der Linie des Dienstherren abweicht. Darin sieht die SPD-Landtagsabgeordnete Annette Karl einen Maulkorberlass. Zumal sowas dann bezeichnet wird als „Lenkender Druck“ oder „Flucht an die Öffentlichkeit“. Der wunde Punkt für Karl insbesondere: Das gilt auch für die Weitergabe an Mandatsträger.
Eine gewisse Verschwiegenheitspflicht haben Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn sehr wohl. Aber, meint die Frau aus dem Landtag, auch eine Verpflichtung gegenüber den Schülern und Eltern. Und dazu gehöre auch, klar aussprechen zu dürfen, wenn etwas nicht stimmt.
Das Edikt der Bezirksregierung ruft dann naturgemäß die Interessenvertretung der Lehrer in Bayern auf den Plan, den BLLV. Die stellvertretende Bezirksvorsitzende für die Oberpfalz, Maria Karg-Pirzer, sieht sehr wohl eine gewisse Loylitätsverpflichtung im Beamtenrecht verankert. Aber auch ihr geht es zu weit, die Kontaktaufnahme zu Abgeordneten zu sehr einzuschränken.
Von wegen „Maulkorb“ heißt es bei der Bezirksregierung. Diese in einer Fortbildung für Schulleiter angeführte Loyalitätsverpflichtung entspreche völlig dem Bayerischen Beamtenrecht. Danach sei ein Beamter verpflichtet, sich mit internen Angelegenheiten zunächst an seine Vorgesetzten zu wenden.
Die Verfassung verleiht Ärzten, Journalisten und Pfarrern ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und eben auch den Mandatsträgern, also Abgeordneten. Der Gesetzgeber will damit klarstellen, dass sich der Bürger jederzeit mit seinen Problemen an einen Volksvertreter wenden kann. Das unterstreicht dann auch die oberpfälzer Sozialdemokratin noch extra.