Die Stadt Weiden hat eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg hinnehmen müssen. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Eilantrag der Bürgerinitiative in wesentlichen Punkten stattgegeben. Das heißt, die Ablehnung des Bürgerbegehrens gegen den Neubau des Weidener Volksfestplatzes durch die Stadt Weiden ist nicht rechtskräftig. Auch wenn es ein Punktsieg für die Festplatzgegner ist, einen Baustopp bewirkt er nicht.