Mittags auf der Baustelle, irgendo in Frankfurt oder auch Stuttgart. Es ist eine Montagereise eines Arbeitnehmers aus der Region und ihm knurrt der Magen. Er kauft sich etwas beim Bäcker und Abends wird er in einem Hotel übernachten.
Doch einen tiefen Griff in den eigenen Geldbeutel muss das nicht bedeuten, denn viele Ausgaben fallen unter die Reisekosten und können so steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen etwa Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten oder auch der Verpflegungsmehraufwand. Mehr Informationen dazu bekommen Sie in unserem OTV-Steuertipp. Steuerberater Wolfgang Streich steht hier Rede und Antwort. (nh)