Nahezu tagtäglich werden wir mit ihnen konfrontiert: Mit Kosten aller Art. Doch manchmal können genau diese auch steuerliche Vorteile bringen. Zum Beispiel dann, wenn sie in der Einkommensteuererklärung angegeben und somit ganz oder teilweise abgesetzt werden können. Zwei Formulierungen fallen dabei immer wieder: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Was sich jeweils dahinter verbirgt, das klären wir jetzt im OTV-Steuertipp. (nh)